Krieg in Gaza: Jürgen Todenhöfer erstattet Strafanzeige gegen Bundesregierung

Krieg in Gaza: Jürgen Todenhöfer erstattet Strafanzeige gegen Bundesregierung

Der Publizist und Politiker Jürgen Todenhöfer hat Strafanzeige gegen die Bundesregierung wegen Beihilfe zu Israels Krieg im Gazastreifen erstattet. In einem Statement am Freitag schreibt er, dass das Vorgehen der Regierung Netanjahu ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg sei und unter den Paragraphen 11 des Völkerstrafgesetzbuchs falle.

Krieg in Gaza: Jürgen Todenhöfer erstattet Strafanzeige gegen Bundesregierung

 

Der Publizist und Politiker Jürgen Todenhöfer hat Strafanzeige gegen die Bundesregierung wegen Beihilfe zu Israels Krieg im Gazastreifen erstattet. In einem Statement am Freitag schreibt er, dass das Vorgehen der Regierung Netanjahu ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg sei und unter den Paragraphen 11 des Völkerstrafgesetzbuchs falle.
Quelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Bernd Elmenthaler

Jürgen Todenhöfer, Bundesvorsitzender der Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer und ehemaliger Bundestagsabgeordneter der CDU (1972 bis 1990), hat heute Strafanzeige gegen Mitglieder der Bundesregierung wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen im Gazastreifen erstattet. Das geht aus einer am Freitag veröffentlichten Pressemitteilung des Journalisten und Politikers hervor.

Darin heißt es:

„Ich habe heute Strafanzeige gegen Mitglieder der Bundesregierung wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen nach § 8 und § 11 Völkerstrafgesetzbuch erstattet. Die Regierung Netanjahu begeht in Gaza schwerste Kriegsverbrechen. Die Ampel leistet hierzu politisch und militärisch Beihilfe. Unter anderem durch eine Verzehnfachung ihrer Rüstungsexporte an Israel seit Kriegsbeginn. Diese Beihilfe zu Kriegsverbrechen ist strafbar.“

An der Strafanzeige beteiligt sich laut Todenhöfer auch ein aus Gaza stammender Deutscher, der bei einem der Angriffe Israels auf Gaza einen Großteil seiner Familie verloren hat.

Das Grundgesetz verlange von allen Deutschen, „dem Frieden der Welt zu dienen“ und nicht den Kriegen westlicher oder prowestlicher Staaten, „die erkennbar mit Selbstverteidigung nichts zu tun haben“, heißt es in dem Statement weiter.

Der Generalbundesanwalt stehe vor einer schwierigen juristischen und auch politischen Aufgabe. Er dürfe bei der Bearbeitung der Anzeige dem „zu erwartenden Druck“ der Bundesregierung nicht nachgeben.

Nach Paragraph 11 des Völkerstrafgesetzbuchs ist die Führung eines Angriffskrieges mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren zu bestrafen, laut Paragraph 8 ist auch die Beihilfe dazu strafbar.

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