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Neuauszählung der Bundestagswahl: BSW geht in die Offensive
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) fordert wegen zahlreicher Indizien für Unregelmäßigkeiten bei der Bundestagswahl eine Neuauszählung der Stimmen und hat das Bundesverfassungsgericht angerufen. Eine Überprüfung müsse laut BSW noch vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Wahl erfolgen. Der Schritt ist richtig und die Forderungen sind begründet. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) lässt das Ergebnis der Bundestagswahl rechtlich überprüfen, wie die „Tagesschau“ berichtet. Eine BSW-Sprecherin bestätigte demnach einen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, laut dem die Partei das Bundesverfassungsgericht angerufen hat.
Sahra Wagenknecht sprach von „einigen Tausend BSW-Stimmen“, die offenbar fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet oder als ungültig bewertet worden seien. „Der Respekt vor den Wählern gebietet es, mögliche Fehler genau zu prüfen und zu korrigieren“, so Wagenknecht. Das funktioniere nur, „wenn vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses eine bundesweite Neuauszählung erfolgt“. Schon jetzt hätten „relativ viele Fehler“ aufgrund von Hinweisen der Partei korrigiert werden müssen, sagte Wagenknecht, die sich auch auf X dazu geäußert hat. Ihre Sprecherin ergänzte, nach Berechnungen der Partei gebe es „eine realistische Chance, dass wir bei einer bundesweiten Neuauszählung die Fünf-Prozent-Hürde überschreiten“.
Das amtliche Endergebnis soll bereits am kommenden Freitag vom Bundeswahlausschuss festgestellt werden. Danach könne dagegen Einspruch erhoben und nötigenfalls geklagt werden, so die „Tagesschau“. Der Staatsrechtler Christoph Degenhart, einer der Rechtsvertreter des BSW, erklärte jedoch:Weiterlesen in den nachdenkseiten.de
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