, Herzlichen Glückwunsch, die Gerechtigkeit hat gesiegt. Evelyn Hecht-Galinski
Nichts relativieren
Von Henning von Stoltzenberg, DuisburgAm Donnerstag endete ein Prozess wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung im Zusammenhang mit einer palästinasolidarischen Kundgebung vor dem Amtsgericht in Duisburg-Ruhrort mit der Einstellung des Verfahrens ohne weitere Auflagen und der Kostenübernahme durch die Staatskasse. Einer heute 20jährigen Duisburgerin mit palästinensischen Wurzeln war vorgeworfen worden, auf einer Solidaritätsdemonstration am 23. Oktober 2023 in Duisburg-Hochfeld unter dem Motto »Stoppt die Bombardierung und Blockade von Gaza« ein Schild mit dem Slogan »Don’t do what Hitler did to you« getragen zu haben.
Die Parole sah die Staatsanwaltschaft als strafbar an nach Paragraph 130 Absatz 3 des Strafgesetzbuches, der eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht. Aus Sicht der Behörde handelte es sich um eine Verharmlosung der Verbrechen des Naziregimes. Das Plakat war noch während der Demonstration, an der mehrere hundert Menschen teilnahmen, von der Polizei beschlagnahmt und mit einer Anzeige bedacht worden. Laut schriftlicher Aussage einer Polizeizeugin soll die nun angeklagte Demonstrantin dabei angegeben habe, sie habe nicht gewusst, dass diese Aussage strafbar sein könnte. Weiterlesen in jungewelt.de
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