Nur die „Guten“ dürfen Naziterror relativieren Ein Artikel von: Tobias Riegel

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Nur die „Guten“ dürfen Naziterror relativieren

Ein Artikel von: Tobias Riegel

Ein Politologe, der unwidersprochen AfD und BSW in die Nähe von Parteiflügeln der NSDAP rückt; Ampelpolitiker, die politische Konkurrenten in eine Linie mit Joseph Goebbels stellen; Magazine mit den im Titelbild präsentierten Motiven – und so weiter: Die „Guten“ dürfen den historischen Naziterror unbehelligt relativieren und seine Symbolik ausschlachten. Aber wehe, man zieht ähnliche Vergleiche etwa bezüglich der Corona-Politik. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Eine bemerkenswerte Verhandlung soll laut einem Bericht der Berliner Zeitung dieser Tage im Berliner Kammergericht vonstatten gehen. Es geht, so der Artikel, um die Frage, in welcher Form bei Regierungskritik ein Hakenkreuz verwendet werden darf. Das Zeigen des Hakenkreuzes ist eigentlich verboten. Wie auch der Artikel feststellt, darf das Symbol aber zu satirischen, journalistischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Zwecken verwendet werden, wenn es dokumentierend und nicht verherrlichend im Sinne der NS-Propaganda verwendet werde.

Die Berliner Staatsanwaltschaft verfolgt den Publizisten CJ Hopkins laut dem Bericht nun trotzdem bereits in zweiter Instanz wegen einer im Internet veröffentlichten Fotomontage: Ein Hakenkreuz, das unter einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz durchscheint. Dass mit dieser Grafik die Pandemie-Politik der Bundesregierung als totalitär kritisiert und nicht der Naziterror positiv bewertet werden soll – das erscheint selbstverständlich. Eigentlich.Weiterlesen in den nachdenkseiten.de

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