„Palästina-Kongress“ in Berlin: Weiter Wirbel um Varoufakis von Daniel Bax

„Palästina-Kongress“ in Berlin: Weiter Wirbel um Varoufakis

Wer hat das Einreiseverbot gegen den griechischen Ex-Minister verfügt? Die Behörden stiften Verwirrung. Linke und Amnesty fordern Aufklärung.

 

„Palästina-Kongress“ in Berlin: Weiter Wirbel um Varoufakis

von Daniel Bax

18. April 2024

Wer hat das Einreiseverbot gegen den griechischen Ex-Minister verfügt? Die Behörden stiften Verwirrung. Linke und Amnesty fordern Aufklärung.

Griechenlands Ex-Finanzminister Yanis Varoufakis Foto: Mick Tsikas/imago

BERLIN taz | Das Einreiseverbot gegen den ehemaligen griechischen Finanzminister Yanis Varoufakis war auf die Zeit vom 10. bis zum 14. April 2024 beschränkt – den Zeitraum des „Palästina-Kongresses“ in Berlin, der von der Polizei abgebrochen wurde. Wäre Varoufakis, derzeit Generalsekretär der von ihm mitgegründeten europäischen Bewegung Democracy in Europe Movement 2025 (Diem25), dazu nach Deutschland gereist, wäre er vermutlich an der Grenze zurückgewiesen worden. Das geht aus einem Mailverkehr zwischen dem Anwalt des griechischen Politikers und der deutschen Bundespolizei hervor, über den die Frankfurter Rundschau (FR) heute berichtet.

Unklar ist immer noch, wer genau das Einreiseverbot verhängt hat – und warum. Wie die taz am Samstagabend berichtete, hatte die Polizei seinen Anwälten am Samstag in Berlin mündlich mitgeteilt, dass gegen Varoufakis ein Betätigungs- und Einreiseverbot verhängt worden sei.

Das BMI wollte das gegenüber der taz nicht bestätigen und verwies auf die Senatsinnenverwaltung in Berlin. Diese verwies die taz an die Bundespolizei. Handelsblatt und AFP berichteten am Montag, dass es sich nicht um ein Betätigungsverbot handeln soll, das gegen EU-Bürger rechtlich nicht möglich wäre, sondern um ein Einreiseverbot. Dieses darf auch gegen EU-Bürger verhängt werden.

Die Bundespolizei bestritt am Montag gegenüber den Anwälten von Varoufakis, dass gegen diesen ein Einreiseverbot vorliege. Einen Tag später korrigierte sie sich und schrieb, dass es doch ein Einreiseverbot gegeben habe. Der taz schrieb die Bundespolizei am Mittwoch: „Die Bundespolizei erlässt weder Betätigungsverbote noch Einreise- und Aufenthaltsverbote“. Zuständig sei die Ausländerbehörde in Berlin. Das Landesamt für Einwanderung teilte der taz am Donnerstag mit, es erteile „keine Auskünfte zu Entscheidungen in Einzelfällen“. Verwirrung komplett.Weiterlesen in der taz.de

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