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Prozess am Amtsgericht:Palästina-Aktivistin wird nach Demo verurteilt
Ist das Verwenden des River-Slogans bei einer Demo strafbar? Nein, sagt der Verteidiger der Aktivistin, er sieht im Verbot ein politisches Werkzeug. Doch, sagt die Richterin, der Satz sei „eindeutig “der Terrororganisation zuzuordnen.
Von Bernd Kastner
Eine propalästinensische Aktivistin ist in München verurteilt worden, weil sie bei zwei Versammlungen einen der umstrittensten politischen Slogans wörtlich und abgewandelt gebraucht hat: „From the river to the sea, Palestine will be free“. Vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer soll Palästina frei sein. Dem Bundesinnenministerium gilt der Spruch als Kennzeichen der in Deutschland verbotenen Terrororganisation Hamas, die damit das Existenzrecht Israels bestreite. Das Amtsgericht hat Rihm D. zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 40 Euro verurteilt.
Für die Staatsanwaltschaft ist der Slogan strafbar wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, deshalb hat sie zwei Strafbefehle gegen D. erwirkt. Die 30-Jährige räumt die ihr vorgeworfenen Zitate zwar ein, widersprach aber den Strafbefehlen, sodass am Freitag vor dem Amtsgericht verhandelt wird. Mehrere Dutzend Personen aus der Pro-Palästina-Bewegung kommen zu einer Demo vor das Gericht, später im Verhandlungssaal hat nur ein Teil von ihnen Platz. Weiterlesen in sueddeutsche.de
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