
Es ist ein Vorgang wie in einer Autokratie: Das Amtsgericht Bamberg hat eine Strafe von 7 Monaten Haft auf Bewährung gegen einen Journalisten verhängt, weil dieser ein satirisches Meme über die Noch-Innenministerin Nancy Faeser auf X gepostet hat. Auf der Foto-Montage war zu sehen, wie die SPD-Politikerin ein Schild hält mit dem Text „Ich hasse die Meinungsfreiheit“. Es ist schon schlimm genug, dass Faeser wegen dieses Bildes Strafantrag einreichte – und damit unter Beweis stellte, dass die Satire offenbar eine reale Grundlage hat. Aber dass das Gericht die Veröffentlichung eines solchen Bildes allen Ernstes mit einer Bewährungsstrafe belegte, ist wirklich erschütternd und sagt viel aus über den Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland.
Wie schon im Fall der absurd-unverhältnismäßigen Hausdurchsuchung infolge des Strafantrags von Noch-Wirtschaftsminister Habeck wegen eines Memes, in dem dieser als „Schwachkopf“ bezeichnet wurde, kam hier der 2021 während der Corona-Pandemie von Union und SPD eingeführte Straftatbestand der „Politikerbeleidigung“ nach Paragraf 188 StGB zum Einsatz. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland immer mehr unter die Räder gerät und der „zulässige“ Meinungskorridor immer enger wird. In einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat muss es möglich sein, Kritik an der Politik zu üben, ohne Angst vor Ausgrenzung oder Verfolgung haben zu müssen. Statt sinnlos Staatsanwaltschaften und Gerichte zu beschäftigen, sollten Politiker lieber darüber nachdenken, warum die Kritik an ihnen offenbar von vielen Menschen geteilt wird. Der Tatbestand der „Politikerbeleidigung“ gehört abgeschafft!
Volle Zustimmung!