Strafanzeige gegen Bundeskanzler Friedrich Merz

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Strafanzeige gegen Bundeskanzler Friedrich Merz

Ein Artikel von: Redaktion

Hiermit erstatten wir Unterzeichnenden Strafanzeige gegen den deutschen Bundeskanzler Friedrich Merz. Dieser hat u.a. gegen das deutsche Grundgesetz verstoßen – insbesondere gegen Art. 9, 25 und 26.

Herr Merz, der vor seiner Tätigkeit als Bundeskanzler Aufsichtsratsvorsitzender des weltgrößten Rüstungsinvestors BlackRock gewesen war, hat am 17. Juni 2025 am Rande des G-7-Gipfels in Kanada den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Israels auf den Iran mit den Worten „beschönigt“:

„Das ist die Drecksarbeit, die Israel für uns alle macht.“

Auch wenn der Ort seiner Aussage im Ausland liegt, was strafrechtlich keine unmittelbare Wirkung hätte, ist sie vor allem auf die Wirkung in Deutschland ausgelegt. Wenn ein deutscher Regierungschef in seiner Vorbildfunktion meint, derart offen und öffentlich gegen Art. 26 verstoßen zu dürfen, könnten sich künftig noch mehr Menschen in Deutschland ermutigt fühlen, Angriffskriege zu propagieren. Auch darum ist ihm rechtlich und publizistisch Einhalt zu gebieten.

Wir fordern darum den Generalbundesanwalt und die Staatsanwaltschaft Berlin auf, strafrechtliche Schritte gegen den Bundeskanzler einzuleiten.

Unter anderem begründet das Strafgesetzbuch in Paragraph 80 A das „Aufstacheln zu einem Angriffskrieg“ mit „gesteigerten, auf die Gefühle des Adressaten gemünzten propagandistischen Anreizen“. Das dürfte – sowohl in Bezug auf die deutsche Öffentlichkeit als auch die leidende Bevölkerung im Iran, im Libanon und in Gaza – insbesondere bei einem Bundeskanzler in hervorgehobener Wirkung – gesehen werden. Durch den Zusatz „für uns alle“ bei der sogenannten „Drecksarbeit“ ist der Verstoß auch in enger juristischer Auslegung gegeben.

Zumal Herr Bundeskanzler Merz gegen „den Gedanken der Völkerverständigung“ (Art. 9 Grundgesetz) und das „Friedensgebot“ (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz) verstoßen hat, wozu er durch Art. 25 gleichzeitig durch das Grundgesetz im Amtseid an das internationale Völkerrecht gebunden ist.

Der Bundeskanzler beruft sich nun aktuell auf den israelischen Regierungschef Netanjahu, der behauptet, eine iranische Atombombe an der Entstehung aktuell behindert zu haben. Was US-Geheimdienste bestreiten. Hierzu ist anzufügen, dass Netanjahu seit 2002, also seit 23 Jahren, öffentlich von einer kurz vor der Fertigstellung stehenden iranischen Atombombe schwadroniert.

Die Belobigung des israelischen Angriffskriegs als „Drecksarbeit für uns alle“ steht dazu und zur UN-Charta in eklatantem Widerspruch. Weiterlesen in den nachdenkseiten.de

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