Wegen „From the river to the sea“-Parole: Berliner Staatsanwaltschaft klagt Aktivistin an

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Wegen „From the river to the sea“-Parole: Berliner Staatsanwaltschaft klagt Aktivistin an

Die 38-Jährige soll mehrmals auf Demos und in den sozialen Medien die Parole verwendet haben. Zudem soll sie Widerstand gegen Polizisten geleistet haben.

Die Flagge von Palästina wird bei einer propalästinensischen Kundgebung geschwenkt.Monika Skolimowska/dpa

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat eine 38-jährige Aktivistin der propalästinensischen Szene wegen Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen in fünf Fällen sowie anderen Delikten angeklagt. Zwischen April und Juli 2024 soll die Frau sowohl auf Instagram als auch bei Demonstrationen die Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ veröffentlicht und – auch durch Megaphone – skandiert haben.

Dieser Satz wurde seitens des Bundesministeriums des Innern als Kennzeichen der verbotenen Palästinenser-Organisation Hamas eingeordnet. Im Februar 2024 und im Juli 2024 soll sie sich der Polizei widersetzt und körperlich im Februar Widerstand geleistet haben, im Juli soll sie Polizeibeamte auch angegriffen haben. Weiterlesen in berliner-zeitung.de

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